Die ABL ist intransparent und wohl zu teuer – Es braucht neue Vorgaben

29. April 2021 // Am 22. April ist der Geschäftsbericht der ABL öffentlich geworden. Dort ist klar ersichtlich, dass die Verwaltungskosten in den letzten Jahren regelrecht explodiert sind. Dass die internen Kontrollmechanismen funktionieren, zeigt der Bericht der Geschäftsprüfungkommission, der diese Missstände aufdeckt. Leider ignoriert der Vorstand die Empfehlungen und weigert sich sogar, dazu im Detail Stellung zu nehmen. Der Vorteil des Genossenschaftsmodells zeigt sich aber auch hier. Die demokratischen Prozesse ermöglichen es, dass die Genossenschafter*innen dies korrigieren können.

Kostenexplosion bei Personal und Führung

Die Entschädigungen für Vorstandsmitglieder, die Löhne der Geschäftsleitung und die Verwaltungsaufwände insgesamt sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Bei genauerem Hinschauen kann man feststellen, dass die Verwaltungskosten alleine in den vergangenen vier Jahren um rund 20 Prozent gestiegen sind. Dies obwohl im gleichen Zeitraum die Zahl der Wohnungen nur gerade 20 Wohnungen gewachsen ist. Seit 2010 ist der Personalaufwand sogar um 40 Prozent gestiegen von 3.7 Millionen auf 5.2 Millionen. Die 1.5 Millionen Franken Mehrkosten entsprechen  4 Prozent der Mietzinseinnahmen. Die Sensibilität für Kosten scheint der ABL-Führung abhandengekommen zu sein, wenn sie bei einem Wachstum des Personalaufwandes um 7 Prozent schreibt: „Der Lohnaufwand wurde in etwa gehalten.“ Zudem werden die Verwaltungskosten auch nicht voll ausgewiesen, so werden die eigengenutzten Räume mit einem Mietwert von über 280‘000 Franken nicht eingerechnet.

Kein Ende des Kostenwachstums in Sicht

Anfangs dieses Jahres hat die ABL nun angekündigt, dass sie ihre Struktur anpassen wird. Das lässt Befürchtungen zu, dass noch höhere Verwaltungskosten auf die Genossenschafter*innen zukommen. Über die Höhe schweigen Vorstand und Geschäftsleitung. Transparenz gegenüber den Genossenschafter*innen sieht anders aus.  

Durch den Bericht der Geschäftsprüfungskommission wird auch offenkundig, dass die Geschäftsleitung sich teilweise sehr hohe Überstunden- und Feriensaldi ausbezahlen lässt, obwohl auf dieser Kaderebene sowohl in öffentlichen wie in privaten Betrieben Vertrauensarbeitszeit die Regel ist. Auch hier weigert sich Vorstand und Geschäftsleitung die Zahlen offen zu legen.

Die Geschäftsprüfungskommission stellt auch fest, dass die ABL das Kostenwachstum aufgrund der Tiefzinssituation verkraften kann. Die steigenden Kosten verhindern aber die Mietzinssenkungen, was bedeutet, dass bei einer veränderten Zinssituation die Mieten auf ein für viele untragbares Niveau steigen würden. Das ist keine nachhaltige Genossenschaftspolitik.

Massnahmen dringend nötig

Die ABL-Führung schreibt sich Good Governance, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit auf die Fahne. Diesen Worten müssen nun auch Taten folgen. Glücklicherweise werden derzeit die Statuten der ABL überprüft. Als Mitglieder werden wir uns mit folgenden Forderungen in diesen Prozess einbringen:

–        Die Verwaltungskosten der ABL müssen deutlich gesenkt und in Relation zu den Wohnungen, wie den aktuelle laufenden Bauprojekten gesetzt werden.

–        Die Löhne der Geschäftsleitung müssen in der Summe offengelegt und begrenzt werden.

–        Ausbezahlung von Überstunden und Feriensaldi von Geschäftsleitungsmitgliedern müssen gestoppt werden.

–        Einführung eines Kostenmietmodells, welches tiefere Mieten bringt.

–        Ausbaustandards und ein Finanzierungsmodell, welche auch Mitgliedern mit tiefem Einkommen den Zugang zu neugebauten Wohnungen ermöglicht.

Sollte der Vorstand der ABL diese Forderungen nicht in die Statutenrevision einbeziehen gibt es zwei Wege diese durchzusetzen: Entweder über die demokratischen Prozesse innerhalb der Genossenschaft oder über Vorgaben für Genossenschaften, welche das Stadtparlament erlassen kann, wie diese beispielsweise in Zürich bereits seit Längerem bestehen. Da die Baugenossenschaften einen wichtigen Anteil an der Umsetzung der gemeinnützigen Wohnpolitik haben, ist es dringend notwendig, dass diese auch das entsprechende Verantwortungsbewusstsein aufbringen. Sofern dies nicht innerhalb der Genossenschaften besteht, ist die Politik gezwungen, dieses via Vorschriften durchzusetzen.

SP und Gewerkschaften übernehmen Verantwortung

Die SP als Partei des bezahlbaren Wohnungsbaus, notabene Gründungsmitglied der ABL, steht hier gegenüber den Mieter*innen, den Genossenschafter*innen und der gesamten Bevölkerung in einer besonderen Verantwortung. Diese sind wir auch gewillt wahrzunehmen. Bereits letztes Jahr haben Vertreter*innen der SP den Austausch mit Vorstand und Geschäftsleitung gesucht. Dies führte allerdings nicht zum erhofften Resultat.

Erstunterzeichnende

David Roth, Präsident SP Kanton Luzern, 078 712 94 13

Marcel Budmiger, Fraktionschef SP Kanton Luzern, 078 757 99 78

Simone Brunner, Co-Präsidentin SP Stadt Luzern, 079 810 13 66

Yannick Gauch, Co-Präsident SP Stadt Luzern, 076 443 61 40

Simon Roth, Fraktionschef SP Stadt Luzern, 079 275 87 94

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