Sind die Gebühren im Kanton Luzern angemessen?

5. November 2021 // Gemäss einem Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung erhebt der Kanton Luzern möglicherweise in verschiedenen Bereichen überhöhte Gebühren. So wird z.B. für das Strassenverkehrsamt ein Kostendeckungsgrad von 120% ausgewiesen. Gerade für tiefe und mittlere Einkommen stellen überhöhte Gebühren eine überproportionale Belastung dar. Die SP will deshalb genauer wissen, wie Gebühren im Kanton Luzern festgelegt werden.

In einem Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung werden die kantonalen Gebühren hinsichtlich des Deckungsgrades der zugrunde liegenden Kosten untersucht. Gerade im Teilbereich der Strassenverkehrsämter liegen die Gebühren in vielen Kanton deutlich darüber, so mit 120% auch im Kanton Luzern.

Im Gegensatz zu Steuern werden Gebühren nicht nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben und stellen somit für tiefe und mittlere Einkommen eine überproportionale Belastung dar. “Wir wollen deshalb wissen, wie Gebühren berechnet und festgelegt werden”, erläutert Kantonsrat Jörg Meyer, Adligenswil. Gerade beim Strassenverkehrsamt ergeben sich hier Fragen. Ebenso interessiert, wie diese periodisch und systematisch überprüft werden.

Kontakt:

Jörg Meyer, Mitglied Kommission für Wirtschaft und Abgaben, 079 429 62 92

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