Mit der Botschaft zur Einführung des neuen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzrechts wird primär das kantonale Recht dem revidierten Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz angepasst. Im Zuge dieser Anpassungen findet u. a. auch eine neue Festlegung der Entschädigungen für Zivilschutzeinsätze statt. Die SP stimmte den vorgeschlagenen, von der Dienststelle MZJ kalkulierten, Tarifen zu. Auf Grund der Rückmeldungen von Vernehmlassungsteilnehmenden wurden diese Entschädigungen nochmals durch ein externes Treuhandbüro und mit den Zivilschutzorganisationen geprüft und nun leicht höher angesetzt. Die SP ist erstaunt, dass diese vertieften Abklärungen nicht bereits im Vorfeld stattfanden, stimmt aber den neuen Tarifen zu.
Sinnvoll erscheint die neu gesetzlich verankerte Möglichkeit des Zusammenschlusses von Gemeinden zu regionalen Führungsstäben, wie dies teilweise schon in einzelnen Regionen umgesetzt wird. Im Zuge der Vernehmlassung befragte das JDS unabhängig von den Gesetzesanpassungen die Teilnehmenden auch allgemein zu der Zivilschutzorganisation im Kanton Luzern. Auf Grund der prekären Personalbestände im Zivilschutz und um die Professionalität zu gewährleisten, erachtet es die SP als unerlässlich, die Strukturen der Zivilschutzorganisationen in Zukunft zu reorganisieren und einzelne kleinere Organisationen auf Grösse Bataillon zu fusionieren. Melanie Setz sagt dazu: „Der SP ist es bei einer Reorganisation aber wichtig, dass die Gemeinden und Regionen weiterhin direkte Ansprechpersonen im Bereich Bevölkerungsschutz haben, sie in den Prozess miteinbezogen werden und auf die lokalen Gegebenheiten so gut wie möglich Rücksicht genommen wird.“ Eine klar definierte (kantonale) Steuerung und Unterstützung bei dem Prozess ist aber unabdingbar. „Wie weit damit aber die Nachwuchsprobleme tatsächlich gelöst werden können, ist fraglich“ ergänzt Setz.
Aus Sicht der SP bräuchte es auch bei den Rahmenbedingungen Veränderungen, um den Zivilschutz langfristig attraktiver zu machen, namentlich bei der Vereinbarkeit von Zivilschutzdienst und Familie. Dazu Josef Schuler: „Genauso wie in der Armee wird im Zivilschutz davon ausgegangen, Männer stünden jederzeit auf Abruf bereit – die Arbeitgeber werden ja bekanntlich durch die EO entschädigt. Aber die Männer, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, haben keine Möglichkeit, Dienste zu verschieben oder Diensttage zu wählen.“ Nicht zu vergessen, die zusätzlichen Betreuungskosten, die für die Zivilschutz-Angehörigen entstehen und diese selbst tragen müssen. Im Sinne, einer modernen Entwicklung ist dies nicht akzeptabel – weder im Zivilschutz noch der Armee.
Melanie Setz, Kantonsrätin, Mitglied JSK, 079 256 43 80
Josef Schuler, Kantonsrat, Mitglied JSK, 076 500 79 76