SP unterstützt die Änderung des Universitätsgesetzes

10. März 2021 // Die SP unterstützt die Änderung des Universitätsgesetzes der Universität Luzern und damit die Gründung von zwei neuen Fakultäten. Eine Stärkung der Universität soll aber mit einer vertieften Zusammenarbeit zwischen allen Institutionen der tertiären Bildung (Tertiär A und B) einhergehen. Eine Abhängigkeit von privaten Geldgebern im Aufbau und weiteren Betrieb ist für die SP nicht sinnvoll, der Auf- und Ausbau soll daher nicht über Drittmittel erfolgen. Durch die Finanzierung mit staatlichen Mitteln soll der Betrieb der beiden Fakultäten zudem auch nach dem Ausbau sichergestellt werden.

Der moderate Ausbau hin zu einer humanwissenschaftlichen Universität mit einer Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin und für Verhaltenswissenschaften und Psychologie überzeugt die SP. Die Nachfrage nach entsprechenden Studiengängen seitens Studierender und Arbeitsmarkt ist gegeben. Der Fachkräftemangel ist in beiden Bereichen ausgewiesen. Mit den drei Vertiefungen Rechtspsychologie, Kinderpsychologie und Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie bildet die Universität Luzern Alleinstellungsmerkmale in der Hochschullandschaft der Schweiz und wird attraktiv für Studierende aus der ganzen Schweiz.

Gesundheitswissenschaften sind die Schlüsseldisziplin des 21. Jahrhunderts, denn die steigende Lebenserwartung sorgt für steigende und neue Bedürfnisse bezüglich Gesundheit (Demenz, Palliativ-Care, Krebstherapie etc.). Die Gesundheitskrise der letzten zwei Jahre zeigt uns zudem, dass unser Gesundheitssystem und diesbezüglich v.a. die Arbeitsbedingungen für Pflegende dringend und schnell verbessert werden müssen. «Der Fachkräftemangel in der Pflege und Berufen der Gesundheitswissenschaften muss rasch behoben werden. Dabei ist die Zusammenarbeit der neuen Fakultäten mit den bestehenden Institutionen der Höheren Berufsbildung und der Hochschule Luzern zentral», sagt Gisela Widmer Reichlin, Kantonsrätin aus Adligenswil.

An den Aufbaukosten für die neue Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie beteiligt sich der Kanton Luzern nicht finanziell; die Universität muss dafür bei privaten Donatorinnen und Donatoren Geld beschaffen. Die zusätzlich anfallenden Gemeinkosten für den Fakultätsbetrieb verbleiben aber beim Trägerkanton. Damit ist die SP nicht einverstanden, der Auf- und Ausbau sollte nicht über Drittmittel erfolgen. «Eine Finanzierung der neuen Fakultät durch private Geldgeber muss vermieden werden, denn das schafft Abhängigkeiten», sagt Gisela Widmer Reichlin. Zudem kann nur durch eine solide Finanzierung mit staatlichen Mitteln der Betrieb auch nach dem Aufbau sichergestellt werden. Dies erfordert folgerichtig eine Erhöhung der Grundfinanzierung. Die SP fordert den Regierungsrat auf, die Kosten transparent darzulegen und die Finanzierung unabhängig von Drittmitteln zu sichern, um eine langfristige, unabhängige Planung zu ermöglichen. Ein Abbau von Leistungen in anderen Studiengängen und Fakultäten soll damit verhindert werden.

 

Kontakt:

Gisela Widmer Reichlin, Kantonsrätin Adligenswil, Mitglied EBKK, 079 705 50 23

Urban Sager, Kantonsrat Luzern, Mitglied EBKK, 079 794 81 80

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