Mit der vorliegenden Botschaft stehen unterschiedliche Gesetzesänderungen zur Diskussion. Einerseits eine gesetzliche Verankerung der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung AFV. Hier beurteilt die SP die vorgeschlagenen 100 Tage für die Datenspeicherung aus Sicht des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte als zu lange und wird sich für eine kürzere Dauer von 30 Tagen einsetzen. Ausserdem ist nun, entgegen der Vernehmlassung, auch zusätzlich eine Personenerkennung geplant. Durch die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung besteht selbstredend immer das Risiko, dass Betroffene zu Unrecht in Verdacht geraten, weswegen diese Instrumente verhältnismässig einzusetzen sind. Das Bundesgericht hat zudem klar und deutlich festgehalten, dass die AFV bei nicht-schweren Straftaten keine Anwendung finden darf. Die SP begrüsst deshalb den Eingang eines Deliktskatalogs in die Gesetzesänderung.
Weiter ist die Verankerung der gesetzlichen Grundlangen zur Anwendung von Analysesystemen für Serienkriminalität vorgesehen. Solche Systeme beurteilt die SP kritisch und erachtet auch hier die Einhaltung der Datenschutzvorgaben als zwingend. Software für Predictive Policing sollte von unabhängiger Stelle überprüft und evaluiert werden, was leider vom Regierungsrat in der Antwort auf A 457 verneint wurde. Dies wird von der SP bemängelt, denn in der täglichen Arbeit können diese Systeme kaum wie vom Regierungsrat ausgeführt beurteilt werden. Analysesysteme dürfen nur unterstützend zum Einsatz kommen und die fachliche Einschätzung der Ermittelnden/der Strafverfolgungsbehörden nicht ersetzen. Bei allen Systemen mit automatisierten Auswertungen müssen die Auswirkungen auf die Grundrechte auch in Zukunft stets hinterfragt werden. Der Schutz der Persönlichkeit durch Datenschutz muss gerade bei der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten höchste Priorität geniessen. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist sinnvoll. Präventive Überwachung darf nur in Ausnahmefällen und mit klarer gesetzlicher Grundlage stattfinden. Auch sollen sich die ausführenden Personen nicht durch zeitlichen oder öffentlichen Druck zu vorschnellem Eingreifen oder ungerechtfertigten Datensammlungen verleitet fühlen lassen. Die Anwendung von Analysesystemen benötigt genaue Prozessvorgaben und wiederholte Schulungen für die Anwendenden.
Die SP bedauert, dass Themen rund um Analysesysteme der Polizei keinen direkten Eingang in die Digitalstrategie gefunden haben. Trotzdem sollte diese wie auch die Leitlinien des Bundes zur künstlichen Intelligenz im täglichen Umgang mit Predictive Policing unbedingt beigezogen werden. Zudem sind die verwendeten Systeme wie geplant zumindest in der Verordnung zu benennen, um mit der gesetzlichen Grundlage nicht Tür und Tor für sämtliche Produkte zu öffnen.
Auch der kantonale Datenschützer beurteilte einige Punkte in der vorliegenden Botschaft kritisch. Die SP wird in der Beratung darauf achten, dass diese Bedenken aufgenommen werden „Datenschutzbestimmungen betreffen unsere Persönlichkeitsrechte und sind Bestandteil der Demokratie. Die SP wird sich in der Beratung deshalb vehement für eine sichere und angemessene Datenverwendung einsetzen“ so Melanie Setz Isenegger.
Melanie Setz, Mitglied JSK, 079 256 43 80
Josef Schuler, Mitglied JSK, 076 500 79 76