Weckruf zur Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention im Kanton Luzern

9. Juni 2022 // Die SP und Grüne/Junge Grüne sind vom Stand der Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention (BRK) enttäuscht und verlangen vom Regierungsrat in einem Vorstosspaket Antworten.

Die Schweiz hat die UNO-BRK 2014 ratifiziert und sich damit verpflichtet, diese umzusetzen. Alle vier Jahre ist jede Vertragspartei, also auch die Schweiz, verpflichtet, einen Initialstaatenbericht zuhanden eines Ausschusses der Vereinten Nationen abzuliefern. Dieser wird in einem partizipativen Dialog geprüft. Das Prüfungsergebnis zeigt, dass die Umsetzung immer noch nicht konsequent verfolgt wird. «Die abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses zum Initialstaatenbericht zeigen ein desolates Bild und lassen aufhorchen» meint Kantonsrat Michael Ledergerber.

 

Für die Umsetzung sind die Kantone in der Verantwortung

 

Die am 23. März 2022 veröffentlichten abschliessenden Bemerkungen zum Initialstaatenbericht sind für Menschen mit Behinderung eine Ernüchterung. «Die Umsetzung ist sehr schleppend und die Schweiz von einer Inklusiven Gesellschaft noch weit entfernt», stellt Anja Meier enttäuscht fest.

Für Menschen mit Behinderungen ist die Palette der Hindernisse breit: Sie reicht von fehlendem Zugang zu Bildung über bauliche Barrieren, Diskriminierungen am Arbeitsplatz oder bei öffentlich zugänglichen Dienstleistungen, bis hin zum Entzug der politischen Rechte. Monique Frey ist überzeugt: «Für die Umsetzung der UNO-BRK müssen die Kantone eine führende Rolle einnehmen. Entsprechend sind Massnahmen auf kantonaler Ebene erforderlich.»

 

Das Leitbild ist Wegweiser für den Kanton Luzern

 

Der Kanton Luzern hat im Jahr 2018 basierend auf der UNO-BRK sein Leitbild für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung verabschiedet. Das Leitbild bildet den Rahmen zur Teilhabe in der Gesellschaft von Anfang an und will den gesellschaftlichen und politischen Dialog zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fördern. Behinderung ist ein Querschnittsthema und für alle Dienststellen relevant. Die Abteilung Behinderung und Diversität ist in diesem Zusammenhang die interne Schnittstelle und Ansprechspartnerin für die verschiedenen Departemente. «Um gesellschaftspolitisch einen Schritt vorwärtszukommen, sind die Aufgaben der Abteilung Behinderung und Diversität essenziell», findet Kantonsrätin Ylfete Fanaj.

 

CRPD Abschliessende Bemerkungen zum Initialstaatenbericht der Schweiz (Übersetzung der offiziellen englischen Version auf Deutsch – im Auftrag des EBGB) (PDF, 289 kB, 04.05.2022)

 

 

Vorstosspaket:

 

Anfrage Monique Frey und Mit. über umfassende einklagbare Rechte für Menschen mit Behinderungen

 

Anfrage Anja Meier und Mit. über die Prüfung des Initialstaatenberichtes der Schweiz und deren Auswirkungen für den Kanton Luzern

 

Anfrage Fanaj Ylfete und Mit. über die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Luzern

 

Postulat Michael Ledergerber und Mit. über ein zusätzliches Kapitel im Planungsbericht über soziale Einrichtungen nach dem SEG 2024-2027 mit Massnahmen zur Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention im Kanton Luzern

 

Kontakt:

Michael Ledergerber, 079 290 64 38

Monique Frey, 079 353 94 30

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