«Solidarität ist Zukunft» verkündete Regierungspräsident Guido Graf noch vor wenigen Tagen, nur um jetzt die Solidarität der Gemeinden bei der Finanzierung der Ergänzungsleistungen für Heimbewohnende («EL im Heim») definitiv einzuschränken. «Wir müssen leider feststellen, dass beim VLG die Solidarität mit den Agglomerationsgemeinden klare Grenzen hat», bedauert SP-Fraktionspräsident Marcel Budmiger und fordert: «Wenn die Solidarität bei den EL im Heim nicht mehr spielt, muss der Kanton sein finanzielles Engagement weiterführen». Denn gerade für finanzschwache Agglogemeinden wie Kriens oder Emmen sind die Mehrkosten für die EL im Heim ein Problem.
Keine weitere Mehrbelastung der Agglomerationsgemeinden
Im Urteil vom 15. Januar 2020 hat das Kantonsgericht einmal mehr festgestellt, dass der Regierungsrat mit der zu tiefen Festsetzung der maximal anrechenbaren Heimtaxen (EL-Taxgrenze) gegen Bundesrecht verstossen hat. Um die Mehrkosten zu finanzieren, beschloss der Kanton auch auf Druck des VLG, dass die bisher solidarische Finanzierung der EL im Heim (gemäss Ausgaben- und Finanzreform AFR 18) gedeckelt wird und die Stadt Luzern sowie der Kanton je 2 Millionen Franken finanzieren. Mit der vorliegenden Botschaft will der Kanton nun die unsolidarische Deckelung beibehalten, stiehlt sich aber aus der finanziellen Verantwortung. Die SP fordert, dass sich der Kanton auch weiterhin an den Kosten beteiligt. «Die Belastung der Agglomerationsgemeinden durch die AFR 18 ist schon gross genug», sagt SP-Kantonsrat Budmiger. «Eine dauernde Verschlechterung zu Lasten der Zentrumsgemeinden entspricht nicht einer solidarischen Zusammenarbeit von Stadt und Land».
Kontakt:
Marcel Budmiger, Fraktionspräsident SP, Mitglied GASK, 078 757 99 78