Was hat es denn mit der Bereitschaftsentschädigung, früher «Wartegeld» genannt, auf sich? Die meisten Frauen gebären ihr Kind in Spitalumgebung. Seit Einführung der Fallpauschalen DRG 2012 verlassen Frauen nach einer Geburt in der Regel nach drei bis vier Tagen das Spital. Umso wichtiger ist die enge Betreuung durch eine Hebamme oder eine freischaffende Pflegefachperson, die in den ersten Wochen nach der Geburt rund um die Uhr erreichbar und erste Ansprechperson für die Familie ist. Die Begleitung durch Hebammen haben präventiven Charakter und verhindern Notfallkonsultationen und Rehospitalisierungen. Die Einsätze einer Hebamme sind nur bedingt planbar, eine Hebamme ist im Bedarfsfall 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr mindestens telefonisch erreichbar. Freipraktizierende Hebammen können keine Notfall- oder Wochenendpausche abrechnen, was in anderen Branchen Standard ist.
Mit der Bereitschaftsentschädigung wird diese Rufbereitschaft der Hebamme um die Zeit der Geburt und des Wochenbetts und/oder die Begleitung einer, natürlicherweise nicht datierten, Haus-, Geburtshaus- oder Beleggeburt entschädigt. Diese Entschädigungen werden aus der Krankenkassen-
Eine Übernahme der Bereitschaftsentschädigung für freipraktizierende Hebammen durch das Gemeinwesen entlastet junge Familien, fördert die Gesundheit von Kindern und Familien und leistet einen Beitrag zu einer umfassenden medizinischen Grundversorgung. Ausserdem wird eine ungleiche Unterstützung von Familien in der Zentralschweiz vermieden und die Versorgung sichergestellt. Die kantonal unterschiedlich geregelte Bereitschaftsentschädigung, führt dazu, dass ausserkantonale Hebammen unter den gegebenen Umständen nicht bereit sind, eine Wochenbettbetreuung im Kanton Luzern zu übernehmen
Die Ausgestaltung der Auszahlung der Bereitschaftsentschädigung (z. B. Entschädigungshöhe, Auszahlungsmodalitäten) soll in Zusammenarbeit mit den Hebammen resp. dem Hebammenverband Sektion Zentralschweiz und den Luzerner Gemeinden vorgenommen werden und einheitlich sein.
Auskunft:
Melanie Setz Isenegger, Kantonsrätin SP, 079 256 43 80
Pia Engler, Kantonsrätin SP, 079 750 84 44
Lea Pfenninger, Präsidentin Hebammenverband Zentralschweiz, 076 449 46 82