Der Prämienschock von 5.9 Prozent höheren Krankenkassenprämien macht die schon lange versprochene Anpassung bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) jetzt nötig. Die SP fordert seit langem einen markanten Ausbau bei der Prämienverbilligung und konnte dies mit einem Bundesgerichtsentscheid für Familien auch teilweise umsetzen.
IPV auch für Menschen mit tiefen Einkommen
Angesichts der hohen Teuerung und dem Prämienschock ist es jetzt höchste Zeit, auch bei Erwachsenen wieder Bundesgesetzkonform zu werden. Dazu braucht es 70-85 Millionen Franken (Stand 2017). Der Finanzbedarf wurde an verschiedenster Stelle aufgezeigt, so beispielsweise auch im Bericht Humbel: Bericht zu Postulat Humbel (parlament.ch). Der Regierungsrat soll dieses Geld verwenden, um tiefe Einkommen zu entlasten. Die derzeitige IPV ist derart minimalistisch ausgestaltet, dass weniger als die Hälfte für Menschen mit tiefen Einkommen verwendet wird. Der Grossteil geht an Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen. Damit entstehen auch enorme Schwelleneffekte.
«Versprechen einlösen»
Diese Kosten müssen gemäss kantonalem IPV-Gesetz je hälftig von Kanton und Gemeinden getragen werden. «Regierungspräsident Guido Graf darf die versprochen Verbesserung bei der Prämienverbilligung nicht an seine Nachfolge delegieren», fordert SP-Kantonalpräsident David Roth. Er wird bei der anstehenden Budgetdebatte entsprechende Anträge stellen.
Kontakt:
David Roth, Präsident SP Kanton Luzern; 078 712 94 13