Unterschriftenhürden bei Gemeindeinitiativen

20. Oktober 2022 // In den Luzerner Gemeinden werden ganz unterschiedliche Anzahl Unterschriften für eine Gemeindeinitiative verlangt. Zum Teil genügen weniger oder um die 3% der Stimmberechtigten (z.B. Luzern oder Triengen), oft sind es aber 10% oder mehr (z.B. Wolhusen oder Roggliswil). Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen stammen noch aus dem Jahr 2004. Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil) stört sich an dieser Ungleichbehandlung der direktdemokratischen Möglichkeiten der Stimmberechtigten. «Eine Einwohner:in von Altishofen sollte doch die gleichen Einflussmöglichkeiten haben wie jemand von Escholzmatt-Marbach». Demokratiepolitisch ist nicht nachvollziehbar, dass so unterschiedliche Hürden gelten und diese soweit auseinanderklaffen.

Aus diesem Grunde fordert Jörg Meyer, dass im Gemeindegesetz neu ein prozentualer Wert von 5% der Stimmberechtigten als Maximalwert festgeschrieben wird. Gemeinden sollen immer noch abweichende tiefere Werte festlegen dürfen. «Damit erreichen wir eine gewisse Harmonisierung und Stärkung der direkten Demokratie» ist Jörg Meyer überzeugt.

 

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat, Adligenswil, 079 429 62 92

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