SP bekämpft unverantwortliche Steuergesetzrevision mit Referendum

Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision zeigt, dass die Luzerner Regierung unsauber gerechnet hat. Die Ausfälle dürften deutlich höher sein und sind für Kanton und Gemeinden nicht verkraftbar. Zudem besteht bei der Entlastung von Normalverdienenden ein viel breiterer Handlungsbedarf, als dies in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen ist. Ohne sichere Finanzierung für Kinderbetreuung und Entlastung bei den Krankenkassenprämien, ist es verantwortungslos Steuern für Unternehmen zu senken. Sollten diese nicht gesichert sein, wird die SP deshalb das Referendum gegen die Steuergesetzrevision ergreifen.

Ausfälle nicht verkraftbar

Die durch die Regierung geschätzten Ausfälle an Steuereinnahmen sind deutlich unter dem Niveau, welches die Gemeinden berechnen und würden zu Steuererhöhungen für natürliche Personen führen. So rechnet beispielsweise die Stadt Luzern mit beinahe doppelt so hohen Ausfällen. Die Gemeinden Kriens und Emmen müssten die Steuern um 0.2 Einheiten anheben, um die Ausfälle auszugleichen. Dieses Bild zieht sich durch alle Luzerner Gemeinden.

Durch drohende Steuerfusserhöhungen verpufft die vorgesehene Entlastung, weil einmal mehr natürliche Personen die Geschenke an hohe Einkommen und Unternehmen finanzieren müssten. Entsprechend ist die Steuergesetzrevision auch für natürliche Personen nicht tragbar. Die Steuergesetzrevision entlastet die natürlichen Personen nicht. Sie ist von einer ausgeglichenen Vorlage, wie sie die bürgerlichen Parteien versprochen haben, weit entfernt und verkommt zur reinen Augenwischerei.

Unnötige Steuersenkungen für juristische Personen

Die juristischen Personen wurden bei den letzten Steuergesetzrevisionen massiv entlastet. Eine erneute Entlastung ist nicht angebracht. Die Abschaffung der Kapitalsteuer würde zudem komplett verpuffen. Denn im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung müssten die internationalen Unternehmen eine tiefere Kapitalsteuer in Form einer Ergänzungssteuer wieder kompensieren. Die Steuerbelastung bliebe für diese gleich hoch, allerdings mit enormen Mitnahmeeffekten.

Weitere Steuerschlupflöcher in Form von Patentboxen und Abzügen für Forschung- und Entwicklung lehnt die SP ebenfalls ab. Der Steuersatz für Unternehmen ist bereits so tief, dass weitere Reduktionen auf Kosten der natürlichen Personen gehen würde.

Falsche Instrumente bei natürlichen Personen

Die SP befürwortet eine Entlastung von tiefen bis mittleren Einkommen. Damit diese allerdings spürbar ist, muss sie mit Unterstützungsmassnahmen kombiniert werden. Zu den grössten Kostenpunkten für Normalverdienende und Familien gehören Krankenkassenprämien und KITA-Betreuung. Die SP schlägt deshalb vor, tiefe Einkommen steuerlich zu entlasten und gleichzeitig die Prämienentlastung und Unterstützung für KITA-Betreuung auszubauen.

Grosser Nachholbedarf bei KITA und IPV

Der Finanzbedarf für den KITA-Ausbau liegt bei 60 Millionen Franken und jener für eine zeitgemässe Entlastung bei den Krankenkassenprämien bei 80 Millionen Franken. Dieses Geld wäre vorhanden, wenn die Regierung es nicht für eine weitere Steuersenkung für die Falschen verschleudern würde.

Die Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung ist das beste Instrument zur Verminderung von Armut. Eine Stärkung der Kaufkraft von tiefen Einkommen führt zu einer direkten Stärkung der Binnenwirtschaft.

Luzern ist der letzte Kanton ohne Gesetz zur ausserschulischen Kinderbetreuung. Bislang hat sich Luzern vor der Verantwortung gedrückt.

Mit der Steuergesetzrevision droht der Kanton Luzern wieder ins Fahrwasser des letzten Jahrzehntes zu geraten. Die Konsequenzen kennen wir bereits: Massive Sparpakete, welche Luzern in einen Stillstand versetzen und zum Gespött der Schweiz machen. Die SP wird dies verhindern und eine Steuergesetzrevision per Referendum bekämpfen, sollte sie Entlastungen für Grossunternehmen und hohe Einkommen beinhalten.

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

David Roth, Präsident SP Kanton Luzern, Mitglied der Planungs- und Finanzkommission,

078 712 94 13.

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