Regierung und LUKS-Verwaltungsrat umgehen Spitalgesetz

Medienmitteilung vom 21. September 2023

In einer Nacht- und Nebelaktion soll die Höhenklinik Montana aus finanziellen Gründen verkauft werden – entgegen dem geltenden kantonalen Spitalgesetz. Dass dieses Geschäft ohne jeglichen Einbezug des Parlaments und der zuständigen Gesundheitskommission aufgegleist wurde, widerspricht jeglicher demokratischen Zusammenarbeit und schürt unnötig Unsicherheit bei den Luzerner Regionalspitälern. Denn offensichtlich bildet eine gesetzliche Verankerung keine Bestandesgarantie mehr. Damit setzen Regierung und LUKS-Verwaltungsrat das sorgfältig mit runden Tischen wieder aufgebaute Vertrauen der Bevölkerung fahrlässig aufs Spiel. Nach diesem Affront von Gesundheitsdirektorin Michaela Tschuor ist für die SP klar: Es braucht mehr und nicht weniger Mitsprache des Parlaments bei der medizinischen Grundversorgung der Luzerner Bevölkerung.

Das geltende Spitalgesetz schreibt in § 8 Abs. 2 der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS) vor, Spitalbetriebe in Luzern, Montana, Sursee und Wolhusen anzubieten. Die Standorte wurden mit der Umwandlung des LUKS in eine Aktiengesellschaft ins Gesetz übernommen, um die Standorte der Regionalspitäler trotz erheblich weniger Mitsprache des Kantonsrats zu sichern. Die Ankündigung, dass ein Standort nun abgestossen werden soll, widerspricht dem geltenden Spitalgesetz.

Spitalgesetz gilt auch für den Regierungsrat!

Der Versuch durch die Ankündigung seitens Regierung und LUKS-Verwaltungsrat Fakten zu schaffen, steht quer in der Landschaft. Der Standort Montana ist gesetzlich verankert und vor einem möglichen Verkauf, ist eine Gesetzesrevision zu starten. Mit dieser Herangehensweise verlässt die Regierung den üblichen Weg der demokratischen Meinungsbildung und versucht den Kantonsrat unter Druck zu setzen. Die Gewaltentrennug wird dadurch ausgehebelt. «Die geführten Verkaufsverhandlungen widersprachen dem kantonalen Spitalgesetz», bemängelt SP-Fraktionspräsident Marcel Budmiger. «Wie soll das mangelnde Vertrauen in die medizinische Versorgung wieder aufgebaut werden, wenn weder Regierung noch das LUKS sich am geltenden Gesetz orientieren?» Das korrekte Vorgehen für Verkäufe oder Schliessungen von Standorten wäre zuerst eine Gesetzesänderung und erst dann Verkaufsverhandlungen oder die Schliessung. Die SP verlangt, einen stärkeren Einbezug des Kantonsrats, wenn so folgenschwere Entscheidungen getroffen werden.

Kann das LUKS die Investitionen stemmen?

Dass als Ursache des Verkaufs anstehende Investitionen genannt werden, lässt Zweifel an der Finanzstrategie des wichtigsten Gesundheitsversorgers der Zentralschweiz aufkommen. Können die anstehenden hohen Investitionen an den drei verbleibenden LUKS-Standorten gestemmt werden? Die SP hatte auf die Septembersession eine dringliche Anfrage zu den anstehenden Investitionen eingereicht. Die Gründe für den geplanten Verkauf in Montana lassen die Diskussionsverweigerung seitens des Gesundheitsdepartements in neuem Licht erscheinen. Umso mehr beharrt die SP auf einer schnellen Beantwortung der nun noch dringlicheren Fragen der Anfrage A 29 über die Mehrkosten des Neubaus des Spitals Wolhusen.

Kontakt:

Marcel Budmiger, Fraktionspräsident SP, 078 757 99 78

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