Der Prämienschock von 7,5 Prozent belastet Luzerner:innen mit mittleren und tiefen Einkommen stark. Doch statt die Kaufkraft der Luzerner Bevölkerung zu stärken, entzieht sich der Kanton Luzern seiner Verantwortung: Der Kantonsbeitrag an die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) steigt nur um 6 Prozent. Für die SP ist klar: Die Prämienverbilligung – und auch der Kantonsanteil – müssen sich mindestens an der Erhöhung der Prämien orientieren. Sie wird in der anstehenden Budgetdebatte entsprechende Anträge stellen.
Als Bundesrat Guy Parmelin neulich die Kantone kritisierte, die ihrer sozialpolitischen Verantwortung bei der Prämienverbilligung nicht nachkommen, meinte er wohl auch Luzern. Seit Jahren spart der Kanton bei der IP: «Im Verhältnis zur Prämien- und Bevölkerungsentwicklung hat die Prämienverbilligung des Kantons Luzern in den letzten 10 Jahren einen Rückstand von 39 Prozent angehäuft», bemängelt SP-Fraktionschef Marcel Budmiger. «Ohne das von der SP erzielte Bundesgerichtsurteil gegen den Kanton sähe es noch viel schlimmer aus.»
SP sorgt für mehr Prämienverbilligung
Neben dem Bundesgerichtsurteil sorgt die SP auch mit ihrer Prämienentlastungs-Initiative für eine Entlastung der Bevölkerung. Ihre Chancen sind nach dem völlig ungenügenden Gegenvorschlag auf Bundesebene gestiegen. Dazu wird die SP auch auf kantonaler Ebene wieder aktiv: «Wir werden in der laufenden Budgetdebatte Anträge stellen, damit der Kanton seine Verantwortung wieder wahrnimmt», sagt SP-Kantonsrätin Gisela Widmer-Reichlin. «Der Kanton muss seinen Anteil an der Prämienverbilligung mindestens um den Prämienanstieg erhöhen!»
Kontakt:
Marcel Budmiger, Fraktionspräsident SP, 078 757 99 78
Gisela Widmer-Reichlin, Kantonsrätin, Mitglied Planungs- und Finanzkommission, 079 705 50 23