Echte Transparenz sieht anders aus: Luzerner Öffentlichkeitsprinzip muss griffiger gestaltet werden

Endlich: Als letzter Kanton wird nun auch Luzern mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips Licht ins Dunkel bringen. Die SP begrüsst die Vernehmlassungsvorlage, verlangt jedoch Nachbesserungen. Das Öffentlichkeitsprinzip muss auf alle Träger öffentlicher Aufgaben ausgedehnt werden, im Grundsatz für die Anfragenden kostenlos sein und der Kulturwandel mit einer Schlichtungs- und Auskunftsstelle unterstützt werden.

Für amtliche Dokumente gilt im Kanton Luzern nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip: Nur in Ausnahmefällen können unveröffentlichte Informationen eingesehen werden. Damit bildet Luzern schweizweit das Schlusslicht. Die SP hat immer wieder Anläufe unternommen, dem Kanton Luzern mit dem Öffentlichkeitsprinzip zu einem transparenten und modernen Staatsverständnis zu verhelfen. Es wird deshalb ausdrücklich begrüsst, dass der Regierungsrat nun auf Begehren der Staatspolitischen Kommission eine Vorlage zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips vorlegt.

Gültig für alle Träger öffentlicher Aufgaben

Mit dem Öffentlichkeitsprinzip soll der Kanton Luzern ein Instrument zur demokratischen Willensbildung und Kontrolle erhalten. Um die gewünschte Wirkung zu entfalten, ist gemäss SP der Anwendungsbereich auf alle Träger öffentlicher Aufgaben auszudehnen. Das heisst, neben den Gemeinden auch auf Organisationen wie die Regionalen Entwicklungsträger oder den Verband Luzerner Gemeinden. „Das Öffentlichkeitsprinzip soll als zentrales Grundprinzip des demokratischen Rechtsstaats umgesetzt werden. Das braucht einen klaren Kulturwandel im Kanton Luzern“, so Kantonsrätin Maria Pilotto. Der Vernehmlassungsvorschlag erweckt den Eindruck, dass die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton in erster Linie als administrativer Aufwand wahrgenommen wird. Gerade dort, wo öffentliche Aufgaben an Private übertragen werden und die Erfüllung von Staatsaufgaben ein Stück weit ‚aus der Hand gegeben’ werden, trägt die zusätzliche Transparenz und die damit verbundene Kontrollmöglichkeit durch den Souverän dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.

Zugang im Grundsatz kostenlos und mit Schlichtungs- und Auskunftsstelle

Gemäss der SP ist der Zugang zu öffentlichen Informationen so niederschwellig wie möglich zu gestalten, also grundsätzlich kostenlos. Lediglich bei ausserordentlich hohen Aufwänden sollen Kosten anfallen können. Die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips bedeutet ein Kulturwandel für die Verwaltung und die Bevölkerung. Damit bei allfälligen Differenzen in der Auslegung des Prinzips auf den Gang ans Gericht verzichtet werden kann, fordert die SP die Einführung einer kostenlosen Schlichtungs- und Auskunftsstelle, so wie dies auch andere Kantone kennen.

Schritt halten mit den schweizweiten staatspolitischen Entwicklungen

Für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips kann der Kanton Luzern von Erfahrungen auf eidgenössischer Ebene sowie auf kommunaler Ebene profitieren. Diese zeigen, dass die Aufwände nicht so erheblich sind, wie dies von einigen Parteien befürchtet wird. Mit einem gemeinsamen Vorgehen der kantonalen und kommunalen Ebene kann ein einheitlicher Umgang mit der neuen Öffentlichkeitskultur gefunden werden. Damit können Erbringer öffentlicher Aufgaben ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in ihr Wirken stärken und der Kanton Luzern endlich einen Schritt vorwärts machen. 

Kontakt:

Maria Pilotto, Kantonsrätin SP und Mitglied der Staatspolitischen Kommission,
079 539 87 73, maria.pilotto@bluewin.ch

Hier finden Sie die Vernehmlassungsantwort

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