SP fordert stärkeren Natur- und Tierschutz auf den Seen

Die Bestimmungen zur Schifffahrt im Kanton Luzern sollen mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf aktualisiert werden. Die SP Kanton Luzern befürwortet insbesondere die zur Vorbeugung beschriebenen Pflichten zur Reinigung von Schiffen zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen. Kritisch hingegen ist die SP bei den neuen Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) und fordert einen verstärkten Natur- und Tierschutz auf den Seen.

Für die SP Kanton Luzern hat der Schutz der Gewässer einen äusserst hohen Stellenwert. Es müssen deshalb neuen Umständen entsprechend Massnahmen ergriffen werden, um die Artenvielfalt von Flora und Fauna zu erhalten und vor invasiven und schädlichen Neobiota zu schützen. Es besteht die Gefahr, dass durch die privaten Sport- und Freizeitschiffe Neobiota in Zentralschweizer Gewässer verschleppt werden und so das Gleichgewicht der Seen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere bedroht wird. Ausserdem können durch Neobiota Schäden an Infrastrukturanlagen im See verursacht werden, die für die Grundversorgung relevant sind (z.B. Wasserversorgung). Die SP Kanton Luzern unterstützt deshalb jegliche Vorschriften übers Einwassern von Schiffen, welche klarer gefasst und mit erweiterten Massnahmen ergänzt werden. Die SP Kanton Luzern regt jedoch an, das angedachte digitale Zertifikationssystem für die lizenzierte Bootsreinigung sowie die Meldepflicht rasch einzuführen und die Übergangsfrist möglichst kurz zu halten.

Aufgrund von Änderung des eidgenössischen Luftfahrtrechts sind seit 01. Januar 2023 neue Bestimmungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) in Kraft. Auf dieser Grundlage regelt der Kanton Luzern mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf die Kompetenzen zur Verminderung der Gefährdung von Personen und Sachen sowie zur Verminderung der Umweltbelastung durch Drohnen, die nicht den Regeln der Luftfahrt unterstehen. Der Regierungsrat schlägt dabei vor, kein Drohnenverbot über den luzernischen Gewässern einzuführen. Auch wenn Bestimmungen für den Naturschutz von Ufergebieten mit Wasserpflanzen in Kraft bleiben, ist die entsprechende Formulierung für die SP Kanton Luzern wenig stringent. Um den Schutz von Uferbereichen und der Pflanzen- und Tierwelt auf den Seen zu stärken, fordert die SP Kanton Luzern eine klarere Formulierung des entsprechenden Artikels (Art. 4 Verordnung über die Schifffahrt) als auch eine Einschränkung von Überflügen von Gewässern (insbesondere Seen).

Weiter soll im Vernehmlassungsentwurf die Verordnung über die Schifffahrt dahingehend angepasst werden, damit die bewilligungsfreie Nutzung auf der Reuss für die Kleinschifffahrt (Paddelboote und dergleichen) erweitert wird. Dabei soll neu der Flussabschnitt unterhalb der Sentibrücke als frei befahrbar gelten; ohne dass die Sicherheit für das Reussbaden tangiert wird. Zudem sind bereits heute links- und rechtsufrig Einstiegsmöglichkeiten unterhalb der Sentibrücke vorhanden, nicht aber bei der St. Karlibrücke. Die vorgeschlagenen Änderungen werden aus Sicht der SP Kanton Luzern deshalb als praxistauglich erachtet und tragen auch dem verstärkten Bedürfnis der Bevölkerung für das Reussschwimmen während den Sommermonaten Rechnung. Weiter unterstützt die SP Kanton Luzern die Präzisierung und Zulassung der Verwendung von Segelbrettern und -schiffen mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) auf dem Sempacher- und auf dem Hallwilersee. So auch die Beibehaltung des Verbotes von motorisierten Tragflügelbooten auf diesen Seen.

Zitat von Gianluca Pardini, SP-Kantonsrat: «Auch wenn die Vorlage auf den ersten Blick unbestritten scheint, ist das Potenzial für die Stärkung des Natur- und Tierschutzes auf unseren Gewässern vorhanden».

Zitat von Sarah Bühler, SP-Kantonsrätin: «Die Bootsmelde- und Reinigungspflicht vor Einwassern ist eine wichtige Massnahme zum Schutz unserer Gewässer, sie muss deshalb möglichst schnell umgesetzt werden können.»

Für Rückfragen:

Gianluca Pardini

Kantonsrat/ Mitglied der VBK

+41 79 382 17 06

Sarah Bühler

Kantonsrätin/ Mitglied der VBK

+41 79 646 71 44

Vernehmlassungsantwort

 

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