Massnahmenprogramm 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer

Medienmitteilung und Vernehmlassungsantwort

Mit dem vorliegenden Massnahmenprogramm zeigt der Kanton Luzern bei Wasserbau- und Revitalisierungsprojekten einen klaren Aufholbedarf auf. Insgesamt wertet die SP Kanton Luzern das Massnahmenprogramm als wichtigen Schritt, bei dem die Klima- und Biodiversitätsziele berücksichtigt werden. Die SP Kanton Luzern warnt allerdings davor, dass durch die geplante Steuergesetzrevision die wichtigen Investitionsvorhaben zum Schutz der Luzerner Bevölkerung und zur Revitalisierung von Gewässern unter Druck kommen könnten.

Das vorliegende Massnahmenprogramm 2025-2028 gründet auf dem neuen Wasserbaugesetz ab 2019, das im Zug des AFR 18 in Kraft getreten ist. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde verändert, wobei nun der Kanton die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz übernimmt. Dieser Übergang ist nachweislich unbefriedigend verlaufen (Wirkungsbericht AFR 18) und es gibt einen erheblichen Investitionsstau im Kanton. Es stehen grosse Projekte an, die wegen den neuen Zuständigkeiten, Einsprachen und Fachkräftemangel nicht umgesetzt werden konnten. Die SP kritisiert diesen Umstand scharf und erwartet, dass die dringend nötigen Investitionen getätigt werden können. Der Kanton Luzern darf bei der Sicherheit der Bevölkerung, zum Beispiel aufgrund von Naturgefahren, keine Sparpolitik umsetzen, sondern hat die erforderlichen Mittel diskussionslos einzustellen und die personellen Ressourcen sicherzustellen.

Die SP Kanton Luzern begrüsst, dass im Massnahmenprogramm 2025-28 nun erstmals eine umfassende Planung mit konkreten Schwerpunkten für die nächsten Jahre bezüglich Hochwasserschutz und Revitalisierung gesetzt werden. Dies ist besonders relevant, da der Kanton neu zuständig ist für die Planung, den Bau und die Instandhaltung der öffentlichen Gewässer. Mit dem Massnahmenprogramm wird ein Instrument zur Verbesserung der Planungssicherheit, für den Investitionsbedarf als auch für die Investitionsplanung geschaffen. Die Verbindung zum kantonalen Richtplan und zur Biodiversitätsstrategie erachtet die SP Kanton Luzern dabei als zentral. Positiv ist, dass bei den geplanten Revitalisierungsmassnahmen der Gewässer die Auswirkungen des Klimawandels miteinbezogen werden sollen. Die SP Kanton Luzern wünscht sich allerdings, dass bei konkreten Wasserbauprojekten eine ganzheitliche Betrachtung und Planung der Wassersysteme, bezogen auch auf die Einzugsgebiete und die Vernetzung der jeweiligen Gewässer, stärker gefördert wird.

Sehr zu begrüssen ist die Erstellung eines Schutzbauten-Erhaltungsmanagementsystems (Kataster aller Hochwasserschutzbauwerke). Ein Schwerpunkt sollte bei den bestehenden Schutzdefiziten gesetzt werden und beim baulichen Gewässerunterhalt, da 50% der Bauwerke in einem schadhaften oder alarmierenden Zustand sind.

Die SP anerkennt, dass es sich um ein ambitioniertes Massnahmen-Programm handelt.

Hier gilt es, pragmatisch an die Finanzierung zu gehen und auf eine gute Kommunikation mit den Gemeinden zu achten, damit es nicht wegen finanzieller Unklarheiten oder unklaren Zuständigkeiten zu weiteren Verzögerungen kommt.

Kontakt:

  • Sarah Bühler-Häfliger, Kantonsrätin, Mitglied Verkehrs- und Baukommission, 079 646 71 44
  • Gianluca Pardini, Kantonsrat, Mitglied Verkehrs- und Baukommission, 079 382 17 06

Vernehmlassungsantwort

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