Unzureichender Gegenvorschlag

Medienmitteilung

Im Jahr 2022 hat die SP Kanton Luzern in Rekordzeit die nötigen 4000 Unterschriften für die kantonale Kita-Initiative gesammelt. Nun kommt endlich der versprochene Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Allerdings handelt es sich dabei um eine Minimalvariante. Bei der Qualitätssicherung hinkt die Regierung mit ihrem Vorschlag den schweizweiten Vorgaben hinterher. Und bei der Finanzierung wird der Mittelstand zu wenig entlastet. Die SP-Initiative ist besser für die Kinder, die Familien, den Mittelstand und auch für die Gemeinden. Mit den Verzögerungen bei der Ausarbeitung hat die Regierung das Geschäft zudem taktisch hinter die Steuergesetzrevision geschoben. Dem Regierungsrat sind Steuergeschenke an Unternehmen offensichtlich wichtiger als zeitgemässe Familienpolitik.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur mit hoher Qualität

Ein bedürfnisgerechter und bezahlbarer Zugang zu familienergänzender Kinderbetreuung trägt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit zu mehr Chancengleichheit bei. Er ist gleichzeitig auch ein zentrales Element zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels. Trotz all dieser Vorteile hat Luzern als schweizweit letzter Kanton kein Kinderbetreuungsgesetz. Dass der Regierungsrat mit dem Gegenvorschlag zur Kita-Initiative endlich Verantwortung übernehmen will, ist ein längst überfälliger Schritt. Verbindliche Qualitätskriterien und die zentrale Aufsicht und Bewilligung sind in den meisten Kantonen eine Selbstverständlichkeit. Dass die Regierung sich an den überholten Kriterien des Verbands der Luzerner Gemeinden (VLG) orientieren will, ist für die SP unverständlich. Sie fordert verbindliche Qualitätskriterien, die sich mindestens an den Empfehlungen der Schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) orientieren.

Familienpolitik für Regierung zweitrangig

Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell findet zwar eine einkommensabhängige Reduktion der Tarife für Eltern statt, aber der Mittelstand wird insgesamt zu wenig entlastet. Die präsentierte Minimalvariante, die hinter den schweizweit üblichen Standards zurückbleibt und nur eine begrenzte Mitfinanzierung des Kantons vorsieht, ist eine familienpolitische Enttäuschung. Die Regierung hat in den vergangenen zwei Jahren offensichtlich vielmehr Energie in die Steuergesetzrevision gesteckt, um Unternehmen und Reiche zu beschenken. Die überfälligen familienpolitischen Entwicklungsschritte sind für die Luzerner Regierung offensichtlich zweitrangig.

Kanton und Unternehmen ziehen sich aus der finanziellen Verantwortung

Gemäss Gegenvorschlag verzichtet die Regierung auf eine Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung, wie dies in anderen Kantonen bereits der Fall ist. Obwohl Unternehmen nachweislich von einer flächendeckenden, qualitativ guten und bezahlbaren Kinderbetreuung profitieren. Das ist für die SP unverständlich. Umso mehr, als dass dadurch die Gemeinden die vollen Kosten übernehmen müssen. Der vorgeschlagenen Kostenteiler von 50:50 zwischen Gemeinden und Kanton muss von den Gemeinden nämlich anderweitig kompensiert, das heisst «gegenfinanziert» werden. Wie die Gemeinden das bewerkstelligen sollen, darüber schweigt sich die Regierung aus. Das Vorgehen zeigt aber, dass sich der Kanton faktisch gar nicht an der Finanzierung beteiligen will, sondern alles auf die Gemeinden abwälzen möchte. Und dies, obwohl mit der geplanten Steuergesetzrevision grosse Steuerausfälle auf die Gemeinden zukommen.

Die SP wird sich im Weiteren gerne ausführlich und detailliert in die nun gestartete Vernehmlassung einbringen.

Kontakt:

Urban Sager, Kantonsrat SP, Mitglied Initiativkomitee, 079 794 81 80

Maria Pilotto, Kantonsrätin SP, Mitglied Initiativkomitee, 079 539 87 73

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