SP begrüsst Lockerung des Bettelverbots, fordert jedoch Nachbesserungen

Die SP unterstützt die Änderung des Übertretungsstrafgesetzes ausdrücklich, wonach das generelle Bettelverbot im Kanton Luzern aufgehoben und bestimmte Formen des Bettelns legalisiert werden sollen. Die damit einhergehende Entkriminalisierung von Armutsbetroffenen erachten wir als elementaren Bestandteil einer auf Solidarität und Achtung der Menschenwürde beruhenden Kultur des Zusammenlebens. Damit Umsetzbarkeit, Rechtssicherheit und der Schutz der Opfer organisierter Kriminalität künftig gewährleistet sind, sind jedoch Nachbesserungen notwendig.

Jeder Mensch hat das Anrecht, in Notlagen um Unterstützung zu bitten. Die SP begrüsst vor diesem Hintergrund die Bestrebungen des Kantons Luzern ausdrücklich, vom aktuellen pauschalen Bettelverbot abzurücken. “Es ist bedauerlich, dass ein EGMR-Urteil notwendig war, um diesen Paradigmenwechsel einzuläuten und einen besseren Schutz der Grundrechte von Armutsbetroffenen zu garantieren”, sagt SP-Kantonsrätin Anja Meier. Die Schaffung einer neuen Strafnorm im Übertretungsstrafgesetz für bestimmte Formen des Bettelns erachtet die SP als praxistauglicher und verhältnismässiger als die Einführung einer Bewilligungspflicht, wie sie ursprünglich vorgesehen war.

Gleichwohl sieht die SP bei der Vorlage Verbesserungsbedarf. So sollen Bestimmungen, wonach mit Busse bestraft wird, wer öffentlich ohne Bewilligung Gaben sammelt und wonach diese Bewilligung bei Sammlungen ohne Gegenleistung für den Lebensunterhalt (Bettel) zu verweigern ist, gemäss Botschaft beibehalten werden. Diese Widersprüchlichkeit gilt es zu beheben.

In Bezug auf die neu illegalen Formen des passiven Bettelns, etwa an Orten mit einem hohen Personenaufkommen und beschränkten Platzverhältnissen sowie an sensiblen Örtlichkeiten, betrachtet die SP den Verzicht auf Distanzangaben mit Skepsis. Aus Sicht der SP könnte mit konkreten Distanzangaben analog anderer Kantone das Risiko einer willkürlichen und extensiven Anwendung des neu illegalen Bettelradius reduziert und Rechtssicherheit geschaffen werden. “Es ist zu verhindern, dass gerade in der dicht bebauten Stadt Luzern die Orte, an denen legal gebettelt werden kann, zu drastisch eingeschränkt und Bettelnde aus der Stadt verdrängt werden”, erläutert Anja Meier.

In Bezug auf die Bussenerhebung bezweifelt die SP, dass die bettelnden Personen angesichts ihrer prekären finanziellen Situation in der Lage sind, die Bussen zu begleichen. Um unnötige Haftstrafen zu verhindern, fordert die SP deshalb, dass Bussen für verbotene passive Formen des Bettelns analog zur Rechtsprechung des Bundesgerichts nur dann ausgesprochen werden, wenn zuvor andere geeignete und weniger schwerwiegende Massnahmen wie zum Beispiel Wegweisungen nicht zur Unterlassung des verbotenen passiven Bettelns geführt haben. Die Höhe der Bussen ist zudem nach dem Vorbild der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Bezug auf Basel-Stadt auf 50 Franken (passives Betteln) respektive auf 100 Franken (für aufdringliches, einschüchterndes oder aggressives Betteln) zu beschränken.

“Der Kanton Luzern muss die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Menschenhandels zwecks Ausbeutung proaktiver angehen und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen”, betont SP-Kantonsrätin Andrea Pfäffli. Zudem sind anderweitig die Bemühungen zu intensivieren, um in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen Armut im Kanton wirksam zu bekämpfen und die humanitäre Notlage der Bettelnden zu lindern.

Kontakt:

-Anja Meier, Kantonsrätin SP, Mitglied Justiz- und Sicherheitskommission: 079 525 26 59

-Andrea Pfäffli, Kantonsrätin SP, Mitglied Justiz- und Sicherheitskommission: 079 640 12 81

Vernehmlassungantwort

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