Planungsbericht: SP fordert Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts

Die SP Kanton Luzern fordert den Regierungsrat auf, die gesetzlichen Grundlagen für Kantonsstrassen in Bezug auf die Umsetzung von Tempo-30-Strecken einzuhalten. Damit sollen gesetzeswidrige Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte und schwere Verkehrsunfälle innerorts eingedämmt werden.

Die SP Kanton Luzern begrüsst eine transparente Bewilligungspraxis bezüglich Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts. In Luzern wohnen rund 70’000 Menschen an Kantonsstrassen, an denen die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte aufgrund des Strassenlärms deutlich überschritten werden – dabei ist erwiesen, dass Lärm krank macht. Zudem erfolgen 2/3 der schweren Verkehrsunfälle innerorts auf Tempo-50-Strecken.

Kanton Luzern muss gesetzliche Pflichten erfüllen

Angesichts der nachgewiesenen positiven Auswirkungen von Tempo 30 auf Lärmemissionen, Verkehrssicherheit und Siedlungsverträglichkeit sind die Bedürfnisse der Gemeinden und der Bevölkerung für die Einführung von Tempo 30 aus Sicht der SP stark zu gewichten.

Verschiedene Bundesgerichtsurteile bestätigen die bereits existierende Klarheit in Bezug auf die Einführung von Tempo 30 innerorts auf verkehrsorientierten Strassen. Nicht nur spricht die nachgewiesene Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Einführung von Tempo 30, inzwischen wurde bestätigt, dass der Schutz von Anwohner*innen vor übermässigem Lärm eine Einführung rechtfertigt. Für die SP ist es deshalb an der Zeit, eine Bewilligungspraxis zu etablieren, welche für Tempo 30 nicht nur positive Anreize schafft, sondern das geltende Gesetz anwendet. Angriffe auf die Gemeindeautonomie und Bestrebungen, die Einführung von Tempo 30 innerorts zu erschweren – etwa im Rahmen der derzeit hängigen SVP-Initiative – lehnt die SP konsequent ab.

Politische Willkür muss korrigiert werden

Der Planungsbericht unterschlägt zu weiten Teilen die Tatsache, dass die gesetzliche Pflicht für den Kanton Luzern besteht, bei Sicherheitsdefiziten oder Lärmgrenzüberschreitungen auf Kantonsstrassen proaktiv zu handeln. So ist unter gewissen Voraussetzungen die Einhaltung der übergeordneten Gesetze zu überprüfen und bei Nichteinhaltung der Vollzug von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts anzuordnen. Auch muss der Kanton Luzern abgeschlossene Sanierungsprojekte laufend überprüfen und bei Nichteinhaltung von Grenzwerten Sanierungs- oder anderweitige Massnahmen ergreifen. Auch soll der Kanton bei Gesuchen für Tempo-30-Projekte keine unnötigen Hürden einführen. Bei einzelnen Punkten im neuen Beurteilungsraster wird politische Willkür eingebaut, die mit der geltenden Rechtsprechung nicht konform ist.

Die SP Luzern fordert vom Regierungsrat ein modernes und zukunftsfähiges Verständnis in Bezug auf seine Definition des übergeordneten Strassennetzes. Eine alleinige Priorisierung des motorisierten Individualverkehrs ist schlicht nicht mehr zeitgemäss. Das Luzerner Strassennetz soll eine sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Funktionalität gewährleisten. Dabei gilt es jedoch, den öV als flächeneffizientes Verkehrsmittel zu stärken und in die Betrachtungen einzubeziehen.

Zitate

Gianluca Pardini, SP-Kantonsrat: «Allein der Fakt, dass 70’000 Menschen an Strassen leben, an denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, zeigt, dass die Luzerner Regierung die Gesundheit der Bevölkerung hinten anstellt. Statt Lärmsaniersanierungsprojekte voranzutreiben, werden Steuern für Grosskonzerne gesenkt.»

Sarah Bühler-Häfliger, SP-Kantonsrätin: «Ein modernes und zukunftsgerichtetes Verständnis des Strassennetzes bedeutet, dass eine Strasse nur im gesamten Zusammenhang als maximal

funktional gelten kann: Die Kriterien ÖV, Langsamverkehr und Umweltverträglichkeit sollen in einer neuen Definition der Funktionalität immer mitgedacht werden.“

Kontakt:

-Gianluca Pardini, Kantonsrat, Mitglied Verkehrs- und Baukommission, 079 382 17 06
-Sarah Bühler-Häfliger, Kantonsrätin, Mitglied Verkehrs- und Baukommission, 079 646 71 44

Stellungsnahme

 

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