Öffentlichkeitsprinzip: Fortschritte erzielt, aber ‚Letzte Meile’ steht noch aus

Medienmitteilung

Das Öffentlichkeitsprinzip nimmt mit der Botschaft 25 „Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung im Kanton Luzern“ endlich Form an. Die SP begrüsst die erweiterte Anwendung auf Anstalten sowie Erbringende öffentlicher Aufgaben. Dagegen irritiert die zu lange Übergangsfrist für die Gemeinden und die unklare Gebührenpolitik. Auch an der Auskunfts- und Schlichtungsstelle hält die Partei fest.

Unveröffentlichte kantonale Informationen unterliegen im Kanton Luzern nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip. Damit stellt Luzern trotz wiederholter Änderungsversuche auch seitens der SP schweizweit die letzte ‚Black Box’ dar. Mit dem neuen Öffentlichkeitsprinzip für die Verwaltung (B 25) soll nun ein transparentes und modernes Staatsverständnis Einzug halten. Das kann nur gelingen, wenn alle Erbringenden öffentlicher Aufgaben beteiligt sind. Deshalb begrüsst die SP die aus der Vernehmlassung hervorgegangene Erweiterung auf öffentliche Anstalten.

Nun soll die Umsetzung folgen – auch für die Gemeinden

In der Verwaltung und bei Anstalten soll das Öffentlichkeitsprinzip ab 2025 resp. 2026 eingeführt werden. Es erschliesst sich deshalb nicht, wieso die Gemeinden mit der Umsetzung bis 2030 warten können sollen. Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ist bereits seit einigen Jahren absehbar. Die erhofften „Lerneffekte“ erschliessen sich für die SP nicht. Vorbilder gibt es für den Kanton und die Luzerner Gemeinden als schweizweites Schlusslicht in Fragen der Transparenz genügend. Die SP setzt sich für eine Verkürzung der Frist ein.

Dem Kulturwandel mit Schlichtungs- und Auskunftsstelle Rechnung tragen

Mit dem Öffentlichkeitsprinzip erhält der Kanton Luzern ein Instrument zur demokratischen Willensbildung und Kontrolle. Wie in anderen Kantonen etabliert, fordert die SP auch in Luzern eine kostenlose Schlichtungs- und Auskunftsstelle. Dieser niederschwellige Zugang für alle Beteiligten unterstützt dabei, bei allfälligen Differenzen auf den Gang ans Gericht zu verzichten. Gerade bei einer dezentralen Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips stärkt dies das Vertrauen in den Souverän noch zusätzlich. Die neue – für Antragstellende grundsätzlich kostenlose – Öffentlichkeitskultur soll mit klareren Vorgaben zur Gebührenpolitik zusätzlich gestärkt werden. Die Vorlage des Regierungsrates bleibt hier noch offen. Gebühren sollen nur bei ausserordentlich hohem Aufwand erhoben werden können.

Kontakt:

Maria Pilotto, Kantonsrätin SP und Mitglied der Staatspolitischen Kommission,
079 539 87 73, maria.pilotto@bluewin.ch

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