SP kritisiert Einsatz von Steuergeldern für Unternehmensgewinne

Medienmitteilung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrats bekam vom Luzerner Kantonsrat den Auftrag, die bedingte Gewinnbeteiligung sorgfältig zu prüfen. Die WAK hat entschieden: Neu soll die sogenannte «1. Tranche» bei der Berechnung der bedingten Gewinnbeteiligung nicht mehr berücksichtigt werden. Damit wird der Weg freigemacht für die Subventionierung privater Unternehmensgewinne mittels Steuergelder in der Höhe von über 20 Millionen Franken. Die SP verlangt eine Korrektur dieses verantwortungslosen Weges durch den Kantonsrat.

Für die SP und die Gewerkschaften war bei den covidbedingten staatlichen Betriebsschliessungen stets klar: Es müssen rasch grosszügige und unbürokratische Finanzhilfen geleistet werden, um Arbeitsplätze zu sichern. Gleichzeitig war es der SP immer ein grosses Anliegen, dass aus den Steuergeldern keine privaten Gewinne finanziert werden dürfen. Dieser Meinung waren unisono alle involvierten Sozialpartner, Parteien wie auch der Regierungsrat. Das war unter anderem auch die Auffassung des nationalen Parlaments bei der Verabschiedung der Härtefallmassnahmen.

Im Rahmen der intensiv geführten Diskussionen rund um die Rückforderungspraxis des Regierungsrats wollten nun einige Branchenvertretungen nichts mehr von dieser Abmachung wissen und fordern sogar den vollständigen Verzicht auf die früher unbestrittene «bedingte Gewinnbeteiligung». Das mit teilweise falschen und irreführenden Behauptungen.

Die Mehrheit der WAK hat nun einem Vorgehen zugestimmt, dass auf die Rückerstattung von vor dem 21. April 2021 ausgerichteten (Datum der Verordnungsänderung) À-fonds-perdu-Beiträgen sowie bei Verfügungen, bei welchen nach dem genannten Datum der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückführung fehlte, verzichtet werden soll (sog. «1. Tranche»). Diese Entscheidung bedeutet eine radikale Kehrtwendung in der heutigen kantonalen Rechtssetzung zur bedingten Gewinnrückführung.

Dass es nun so weit kommt, lässt die SP sprachlos zurück. Die WAK ermöglicht damit unnötige Subventionen für die Wirtschaft mit Steuergeldern. Und dies, ohne die bevorstehende gerichtliche Klärung der strittigen Punkte im Rahmen der sogenannten “Leading Cases” abzuwarten. Dem Kanton gehen damit voraussichtlich rund 7 Millionen Franken und dem Bund rund 16 Millionen Franken Steuergelder verloren. Dabei ist noch offen, ob der Bund diese neuen Rückzahlungsmodalitäten einfach so hinnimmt oder ob er, in Anbetracht der angespannten Bundesfinanzen, doch auf eine Zahlung durch den Kanton besteht.

Die SP stützte den Kurs der Regierung, die weitere Anpassungen in der Praxis bei den Sofortabschreibungen und Eigenlöhnen vorschlägt. Die SP hat sich ausserdem in der Beratung stark für eine faire Lösung der sogenannten «Einzelschicksale» eingesetzt. «Es ist wichtig, dass analog der Regelung zum Steuererlass eine Möglichkeit geschaffen wird, damit Gelder aufgrund persönlicher Härtefälle nicht zurückerstattet werden müssen», betont Simone Brunner, Mitglied der WAK.

Mit dem nun eingeschlagenen Weg der WAK stellt die Luzerner Politik das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung und den Kanton nicht wieder her. Die Ungleichbehandlung zwischen juristischen und natürlichen Personen schafft zudem neue Ungleichheiten. Es ist unverständlich, dass private Betriebe, die dank Steuergeldern Gewinne verzeichnen, diese behalten dürfen, wohingegen Menschen, die in finanzieller Not sind, bei Veränderungen der Einkommensverhältnisse praktisch jeden Franken an wirtschaftlicher Sozialhilfe zurückerstatten müssen. Dazu Simone Brunner, Kantonsrätin der SP weiter»:  «Sollte der Kantonsrat dieser Ungerechtigkeit tatsächlich zustimmen, sieht sich die SP gezwungen, die Möglichkeit eines Referendums sorgfältig zu prüfen.»

Kontakt bei Nachfragen:

Simone Brunner, Mitglied der Kommission für Wirtschaft & Abgaben, 079 810 13 66

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