Der Planungsbericht zu Tempo 30 bildet eine Grundlage zur Versachlichung der Diskussion, enthält substanzielle positive Aspekte und streicht willkürliche Entscheidungskriterien aus dem ersten Vernehmlassungsentwurf. Die SP fordert vom Regierungsrat, bei Sicherheitsdefiziten oder Lärmgrenzüberschreitungen auf Kantonsstrassen endlich seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Zudem begrüsst die SP Kanton Luzern die Ablehnung der Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» durch den Luzerner Regierungsrat.
Verschiedene Bundesgerichtsurteile bestätigen, dass die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts rechtlich gerechtfertigt ist, wenn sie der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient und Anwohner:innen vor übermässigem Lärm schützt. Damit ist für die SP klar, dass die Volksinitiative zur generellen Beibehaltung von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen wenig kompatibel mit der geltenden Rechtsprechung auf Bundesebene ist.
Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung als Leitplanken für die Verkehrspolitik
Neben der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Flächeneffizienz und der Nachhaltigkeit ist die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung ein wichtiges Kriterium für die Ausgestaltung des kantonalen Strassennetzes. In Luzern wohnen 70’000 Menschen an Kantonsstrassen, an denen die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte aufgrund des Strassenlärms deutlich überschritten werden. Die SP Luzern begrüsst daher grösstenteils den überarbeiteten Planungsbericht für eine transparente Bewilligungspraxis bezüglich Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts. Stossend bleibt nach wie vor die Haltung seitens der Dienststelle Vif, die Tempo-30-Abschnitte auf verkehrsorientierten Strassen innerorts möglichst kurz beziehungsweise nur so lang wie erforderlich zu halten. Die Benachteiligung langer Abschnitte in den Bewertungskriterien ist insbesondere in urbanen Räumen nicht zweckmässig. Hier ist eine differenziertere Betrachtungsweise notwendig, die insbesondere auch die unterschiedlichen Gegebenheiten in städtischen, intermediären und ländlichen Gebieten des Kantons Luzern berücksichtigt.
Tempo 30 für mehr Lebensqualität
Der überarbeitete Planungsbericht Tempo 30 des Regierungsrats betont die gesundheitlichen Aspekte und die Verkehrssicherheit stärker, was die SP Luzern ausdrücklich begrüsst. Aus dem Vernehmlassungsentwurf wurden zudem willkürliche Kriterien aus dem Kriterienkatalog gestrichen und die Netzbetrachtung wird relativiert. Damit sollen Tempo-30-Projekte künftig nicht unnötig gebremst werden. Die Ergänzung im Planungsbericht, dass Tempo-30-Strecken nicht nur auf Antrag von Gemeinden, sondern auch proaktiv vom Kanton geprüft werden sollen, ist ein wichtiger Schritt, damit der Kanton endlich seiner Pflicht nachkommt, Massnahmen zur Verkehrssicherheit und Lärmschutz umzusetzen. Die SP erwartet vom Regierungsrat zudem, dass auf Grundlage des Planungsberichts bei der Beurteilung von Anträgen der Gemeinden für die Einführung von Tempo 30-Abschnitten kein unzulässiger Rechtsverzug mehr toleriert wird.
Kontakt:
Gianluca Pardini, Kantonsrat, Mitglied Verkehrs- und Baukommission, 079 382 17 06
Sarah Bühler-Häfliger, Kantonsrätin, Mitglied Verkehrs- und Baukommission, 079 646 71 44