Die Auswirkungen der geplanten Steuergesetzrevision 2025 sind enorm: Sie kostet den Kanton und die Gemeinden rund 180 Millionen! Doch die Abstimmungsbotschaft ist einseitig und intransparent verfasst. Sie lässt den Gegenargumenten kaum Raum. Das widerspricht gängiger Praxis, wie sie auch vom Bundesgericht gefordert wird.
Zusätzlich hat die Regierung in ihrer Medienmitteilung zum Aufgaben- und Finanzplan 2025- 2028 bereits konkrete Pläne zur Verwendung der OECD-Gelder kommuniziert und diese direkt mit der Steuergesetzrevision verknüpft – dies bevor der Kantonsrat überhaupt darüber beraten hat. Die SP hat deshalb Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und fordert verschiedene Korrekturen in den Abstimmungsunterlagen sowie die Neuansetzung des Abstimmungstermins.
Regierungsrat verschweigt Kosten und führt in die Irre
Die Abstimmungsunterlagen zeigen zu keiner Zeit auf, mit welchen effektiven Steuerausfällen aufgrund der Revision zu rechnen ist. So werden in den detaillierten Ausführungen Kosten und Steuerausfälle mit den Einnahmen aus den OECD-Erträgen vermischt. Damit sind die effektiven Kosten nicht mehr zu erkennen. Weiter behauptet der Regierungsrat, «natürliche und juristische Personen werden mit der Steuergesetzrevision gleichermassen entlastet». Er unterschlägt aber den zentralen Hinweis, dass die Steuereinnahmen im Kanton Luzern zu 78.7 Prozent von natürlichen Personen und lediglich zu 21.3 Prozent von juristischen Personen stammen (Stand 2023). Die Steuersenkungen für juristische Personen sind im Verhältnis zu den Steuereinnahmen demnach deutlich höher als jene für natürliche Personen.
«Diese Irreführung ist inakzeptabel. Die Regierung ist in der Pflicht die gesamten Kosten der Revision aufzuzeigen und die einseitige Information sofort zu korrigieren.», so SP-Präsident und Nationalrat David Roth.
Rückzug und Korrektur Medienmitteilung AFP 2025- 2028
In der Medienmitteilung zum AFP 2025 – 2028 kommuniziert der Regierungsrat u.a. seine Ideen für den Mitteleinsatz aus der OECD-Mindeststeuer. Er schätzt diesen Mehrertrag auf 400 Millionen Franken. In derselben Medienmitteilung nimmt er sogleich Bezug auf die Steuergesetzrevision und führt bspw. aus, dass der Gemeindeanteil auf 80 Millionen (statt 26.6 Millionen) anwachsen soll. Weiter führt er aus, dass er 200 Millionen Franken für Wirtschaftsförderungsmassnahmen vorsieht, obwohl in der Abstimmungsbotschaft «nur» 8 Millionen für sogenannte «nichtfiskalische Massnahmen» vorgesehen sind. «Es ist offensichtlich, dass der Regierungsrat mit ungesicherten Versprechen versucht, die Abstimmung zu beeinflussen. Denn es gibt weder vom Kantonsrat noch vom Volk einen verbindlichen Entscheid, wie die prognostizierten 400 Millionen OECD-Steuereinnahmen einzusetzen sind. Die Ideen der Regierung sind bei weitem noch nicht in den Stein gemeisselt.», so SP-Kantonsrätin Simone Brunner.
Einseitigkeit der Abstimmungsunterlagen
In den Abstimmungsunterlagen führt die Regierung auf rund 19 Seiten ihre Argumentation zur Vorlage aus. Die Gegenargumente erhalten hingegen gerade mal eine knappe halbe Seite an Platz. Das heisst, die Darstellung der Pro- und Kontra-Argumente ist völlig unausgeglichen. «Die Stimmbevölkerung muss regelrecht mit der Lupe nach kritischen Argumenten suchen, wenn sie sich ein ausgewogenes Bild von der Vorlage machen will. Auch dies verletzt den Anspruch auf eine objektive behördliche Information. Dieses Missverhältnis muss unbedingt korrigiert werden» fordert SP-Kantonsrätin Simone Brunner.
Aus diesen Gründen fordert die SP verschiedene Korrekturen in den Abstimmungsunterlagen sowie die Neuansetzung des Abstimmungstermins. «Die Bevölkerung hat Anrecht auf transparente und korrekte Ausführungen in den Abstimmungsunterlagen sowie eine ausgewogene Berichterstattung von Pro-und Kontra-Argumenten» ist SP-Parteipräsident David Roth überzeugt.
- Kontakt:
- Simone Brunner, SP-Kantonsrätin und Mitglied der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), 079 810 13 66
- David Roth, Präsident SP Kanton Luzern und Nationalrat, 078 712 94 13