SP zieht Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht weiter

Medienmitteilung

Die SP kritisiert den Entscheid des Regierungsrats, der die Einsprache gegen die Abstimmung zur Steuergesetzrevision 2025 abgewiesen hat.  Es ist wenig überraschend, dass die Regierung ihre eigene Abstimmungsbotschaft für sachlich und ausgewogen hält. Die SP ist nach wie vor der Meinung, dass die Darstellung der Pro- und Kontra-Argumente in den Abstimmungsunterlagen stark unausgewogen ist. Zudem hält die SP die Argumentation, dass die Stimmberechtigten transparent über die tatsächlichen Steuerausfälle und die Verwendung der OECD-Steuermehrerträge informiert werden, für nicht plausibel. Aus diesen Gründen zieht die SP die Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht weiter.

Laut der Antwort der Regierung auf die Beschwerde hat sie bei einem obligatorischen Referendum einen gewissen Spielraum, um die Gegenposition zu Wort kommen zu lassen. Diesen Spielraum hat der Regierungsrat aber nicht weit ausgelegt, sondern augenfällig überschritten. Das beeinflusst die Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Die SP ist nach wie vor der Ansicht, dass das Recht auf eine ausgewogene Darstellung der Argumente verletzt wurde. «Der Gegnerschaft wird nicht ausreichend Raum gegeben, um ihre Haltung darzulegen. Zudem sind die Argumente in der Abstimmungsbroschüre kaum auffindbar. Das ist sehr bedenklich. Im Rahmen unserer Strassenaktionen zur Abstimmung wurden wir von der Bevölkerung häufig auf dieses Missverhältnis angesprochen», erklärt SP-Präsident und Nationalrat David Roth.

Die Argumentation der Regierung, dass die Stimmberechtigten transparent über die tatsächlichen prognostizierten Steuerausfälle und die Verwendung der OECD-Beiträge informiert wurden, ist nicht überzeugend. In den Abstimmungsunterlagen sind die tatsächlichen Steuerausfälle, auch wenn sie auf Prognosen basieren, nicht summarisch aufgeführt.

Es ist anzunehmen, dass die Regierung bereits vor der Präsentation des AFP 2025-2028 über die OECD-Mehrerträge informiert war. Trotzdem fanden diese Informationen keinen Eingang in die Abstimmungsunterlagen. «Der Regierungsrat weiss genau, dass diese OECD-Mehrerträge und auch seine undurchsichtigen Pläne bezüglich der Verwendung eines Teils dieser Mittel abstimmungsrelevant sind und verweigert deshalb jegliche Diskussion darüber», ist SP-Kantonsrätin Simone Brunner überzeugt. Zu behaupten, der AFP-Prozess sei allgemein bekannt und somit transparent, ist scheinheilig. Ein grosser Teil der Bevölkerung dürfte mit diesen Prozessen nicht vertraut sein.

Unabhängig von dieser Abstimmungsbeschwerde stellt sich für die SP die Frage, ob die Regierung die richtige Beschwerdeinstanz ist. Denn mit dieser Regelung urteilt die Regierung über ihre eigenen Entscheidungen. «Inwiefern diese heutige Regelung aus rechtsstaatlichen Überlegungen Sinn macht, ist mehr als fraglich. Die SP wird sich in den kommenden Wochen vertieft mit dieser Fragestellung auseinandersetzen», so SP-Präsident und Nationalrat David Roth.

Kontakt:

  • Simone Brunner, SP-Kantonsrätin und Mitglied der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), 079 810 13 66 
  • David Roth, Präsident SP Kanton Luzern und Nationalrat, 078 712 94 13

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