Das kantonale Personalrecht bildet die Grundlage für das Arbeitsverhältnis beim Kanton Luzern sowie bei zahlreichen kantonsnahen Betrieben. Die vorliegende Teilrevision enthält aus Sicht der SP sinnvolle Ansätze zur Aktualisierung. Im digitalen Umgang mit Personaldaten besteht jedoch noch erheblicher Klärungsbedarf.
Transparentes Personalrecht und sozialpartnerschaftliche Verantwortung
Mit der Teilrevision des Personalrechts hat die Regierung festgelegt, für welche Beteiligungen die kantonale Personalgesetzgebung gelten soll. Durch die vorliegende Regelung der Personalgrundlagen wird die Transparenz für Mitarbeitende gestärkt. Auch Minderheitsbeteiligungen müssen richtigerweise verpflichtend Elemente aus dem kantonalen Personalgesetz berücksichtigen. Zusätzlich zur Vorgabe der Pensionskasse und der Lohnmaxima fordert die SP die Regierung auf, dass auch die Mitsprache der Personalorganisationen und einzelner Angestellten ausdrücklich in den Regelungen verankert wird. Damit wird die sozialpartnerschaftliche Verantwortung auch bei den Minderheitsbeteiligungen gestärkt.
Anpassungen an heutige Gepflogenheiten
Die grundlegendste Neuerung betrifft die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnisses anstelle einer Wahl. Die SP begrüsst diesen Schritt nachdrücklich, da er die gleichberechtigte Partnerschaft zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und seinen Mitarbeitenden betont. Auch die geplante gesetzliche Verankerung von bestehenden Regelungen – etwa zur Schadensminderungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit oder zum Rückforderungsrecht bei fehlerhaften Zahlungen – wird von der SP unterstützt. Diese rechtlichen Anpassungen sollen nicht nur Rechtssicherheit schaffen, sondern auch dazu dienen, die Kommunikation dieser Pflichten an die Mitarbeitenden zu verbessern. Positiv bewertet die SP die gesetzliche Verankerung von Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familien. Angesichts des aktuellen Arbeitskräftemangels fordert die SP jedoch, diese Unterstützung verbindlicher auszugestalten.
Sorgfältiger Umgang mit Personaldaten zu klären
Mit der vorliegenden Teilrevision des Personalrechts will die Regierung der fortschreitenden Digitalisierung auch im Bereich der Personaldaten Rechnung tragen. Jedoch bleiben mit der vorliegenden Formulierung zu viele Fragen offen. Die SP Luzern bekennt sich zur Digitalisierung, fordert aber klare Verantwortlichkeiten im Umgang mit Personaldaten. Für Mitarbeitende der Verwaltung, die Zugang zu Personaldaten haben, muss jederzeit klar sein, wer für welche Prozesse zuständig ist. Ebenfalls müssen Mitarbeitende transparent darüber informiert sein, was mit ihren Daten geschieht. Hier fordert die SP die Regierung auf, die Rechtsgrundlage nochmals zu überarbeiten. Nur so können die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, ohne die Datenrechte der kantonalen Mitarbeitenden zu gefährden.
Kontakt: Maria Pilotto, Kantonsrätin SP, Mitglied Staatspolitische Kommission (SPK), 079 539 87 73