Keine Bevorzugung von Verkaufscontainern

Medienmitteilung vom 5. August 2025

Der Regierungsrat legt eine Liberalisierung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RGL) vor. Die SP begrüsst die Lockerung der Sperrstunde an den für das Gastgewerbe besonders wichtigen hohen Feiertagen. Leider wird das Hauptziel der Revision – die Legalisierung von unbedienten Hofläden – mit der vorgeschlagenen Regelung verfehlt. Diese kommen im Gesetzestext nun gar nicht mehr vor. Dafür sollen – entgegen dem geäusserten Willen des Parlaments – auch Verkaufscontainer gegenüber dem lokal verankerten Detailhandel bevorzugt werden. Die SP setzt sich für eine Lösung für Hofläden, aber ohne Privilegien für Verkaufscontainer ein. 

Die SP bedauert, dass die Haltung der Sozialpartner des Detailhandels vom Regierungsrat nicht stärker gewichtet wurde. Diese lehnen die Förderung von unbedienten Verkaufscontainern klar ab. «Angesichts der emotionalen Diskussionen um die Ladenöffnungszeiten ist die Bevorzugung von Containern unsensibel», sagt SP-Kantonsrat Marcel Budmiger. Die vorgeschlagenen Container-Privilegien gehen zu Lasten des ohnehin schon unter Druck stehenden Detailhandels. Es stellen sich auch Fragen bezüglich Schutz der Arbeitnehmenden, Vandalismus und Alkoholverkäufen an Minderjährige. «Wir unterstützen eine Lösung für Luzerner Hofläden, eine Aufweichung bei der Handhabung von Verkaufscontainern lehnen wir aber ab», sagt Budmiger.

Die SP begrüsst, dass gemäss dem neuen RGL die morgendlichen Ladenöffnungszeiten geregelt werden. Weshalb entgegen der Vernehmlassungsbotschaft nun Verkaufscontainer und Tankstellenshops bereits um 5 Uhr und die übrigen Läden um 6 Uhr öffnen dürfen, erschliesst sich der SP nicht. Sie lehnt eine Bevorzugung von Verkaufscontainern und Tankstellenshops ab und spricht sich für eine allgemeine Ladenöffnungszeit von 6 Uhr aus.

Die Aufhebung der Sperrstunde an hohen Feiertagen geht auf einen Vorstoss von SP-Präsident David Roth über die Aufhebung des Tanzverbots zurück. Mit der Aufhebung der Sperrstunde können Bars und Clubs an Tagen mit teilweise besonders hoher Nachfrage länger öffnen. Da dies den normalen Öffnungszeiten dieser Lokale entspricht und deren Angestellten ohnehin bis nach Mitternacht arbeiten, ist diese Liberalisierung vertretbar, zumal sie für die Besuchenden und die Betriebe ein grosser Gewinn ist.

Kontakt:

  • Marcel Budmiger, Kantonsrat Luzern, 078 757 99 78

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