In den letzten Jahren kürzten Gemeinden und Kanton ihre Beiträge die Prämienverbilligung um 50%. Gleichzeitig stiegen die Krankenkassenprämien um fast 20%. In einer Hauruckübung senkte die Regierung die Einkommensgrenze auf absurd tiefe 54’000 Franken. Rund 6’000 Haushalte müssen ihre Prämienverbilligung zurückzahlen. Für viele Familien mit mittleren und kleineren ist diese Politik nicht mehr bezahlbar.
Unter dem Titel «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern.» fordert die SP, dass künftig mindestens die Mittel und Berechnungsgrundlagen von 2016 gelten. Der radikale Abbau vom Jahr 2017 darf nicht zur Regel werden. Zudem schreibt die Initiative die Berechnungsgrundlagen wie z.B. die Einkommensgrenze oder die Prozentsätze des anrechenbaren Einkommens im Gesetz fest. Da die die Prämienverbilligung heute grösstenteils auf Verordnungsstufe geregelt ist, kann die Regierung die Höhe der Prämienverbilligung in eigener Kompetenz und je nach finanzpolitischer Laune festlegen. Die SP will die Prämienverbilligung neu auf Gesetzesstufe regeln. Damit können allfällige Anpassungen neu per Referendum bekämpft werden. Sie finden den Initiativtext im Anhang.
Verabschiedung Reglement «Personalkommission Justiz (PKJ)»
Weiter verabschiedeten die Delegierten einstimmig das Reglement der «Personalkommission Justiz (PKJ)». Dieses regelt den künftigen Ablauf bei Nominierungen für Stellen bei den Gerichten oder bei der Staatsanwaltschaft.