Anfrage über die Situation im ambulanten Bereich der Geburtshilfe

Medienmitteilung

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) will die Aufenthaltsdauer auf der Mutter-Kind-Station um einen Tag verkürzen. Dabei stellt sich die Frage, ob bei der vermehrten Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich genügend Ressourcen im ambulanten Bereich der Geburtshilfe, namentlich bei den freipraktizierenden Hebammen, und der Begleitung der jungen Familien vorhanden sind. In einer Anfrage will SP-Kantonsrätin Sarah Bühler wissen, wie der Regierungsrat genügend Ressourcen bei den Hebammen sicherstellen will und wann der Bereitschaftsdienst der Hebammen angemessen abgegolten wird.

Nach der Geburt machen das Neugeborene, Mutter und Vater diverse Anpassungsprozesse durch. Es gilt, die körperliche und psychische Höchstleistung der Geburt zu verarbeiten. Der körperliche Heilungsprozess und das Stillen kommen in Gang. Die frischgebackenen Eltern müssen sich in ihrer neuen Rolle zurechtfinden und befinden sich in einer fragilen Situation, die mit viel Fachwissen, Geduld und Koordination durch die Hebammen begleitet wird. Das Kind selbst leistet grosse Anpassungen an die neue Lebensumgebung und wird überwacht, damit bei Komplikationen schnell reagiert werden kann.

Mit der Verkürzung der Spitaldauer kommt auf die freipraktizierenden Hebammen mehr Arbeit zu. Sei dies im organisatorischen Bereich, weil die Spitalaustritte noch kurzfristiger angesagt werden aber auch in der klinischen/praktischen Arbeit, da mit dem früheren Spitalaustritt mit mehr ambulanten Wochenbett-Besuchen gerechnet werden muss. Gerade auf der Landschaft, wo die Wege länger sind bis zum nächsten Spital, ist für eine gute Betreuung der Familien mit mehr Aufwand zu rechnen.

Umso wichtiger für alle Beteiligten ist es, dass diese Schnittstelle gut organisiert ist.

Dazu gehört eine angemessene Entschädigung für den Bereitschaftsdienst, den die Hebammen während mehreren Wochen leisten, wie sie die umliegenden Kantone bereits kennen. Der Kanton kann hier ein Zeichen zur Stärkung des ambulanten Managements setzen, indem er sich aktiv für eine gesundheitsfördernde und präventive Massnahme einsetzt.

Im grösseren Zusammenhang ist auch der Bezug zum Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen zu bedenken, da nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen und Entlöhnung in Zukunft genügend qualifizierte Fachkräfte bereit stehen werden. Deshalb muss auch bei der Umsetzung der Pflegeinitiative die Situation der Hebammen mitgedacht werden.

Kontakt:

Sarah Bühler, Kantonsrätin, 079 646 71 44

Anfrage

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