Prämienverbilligung 2017: präsentierte Kantonslösung ist akzeptabel und absolut zwingend
31. Januar 2019 / Die heute vom Regierungsrat präsentierte Lösung für die Prämienverbilligung 2017, 2018 und 2019 ist aufgrund des Bundesgerichtsurteil nur folgerichtig. Der Kanton hatte gar keine andere Wahl,